Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die KI-gestützte Dokumentenanalyse-Plattform majiq der Scales GmbH. Stand: Juli 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Leistungen, welche die Scales GmbH, Roosstrasse 53, 8832 Wollerau (nachfolgend «Anbieterin») ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») im Zusammenhang mit der KI-gestützten Dokumentenanalyse-Plattform «majiq» (nachfolgend «Plattform») erbringt.
(2) Diese AGB gelten ausschliesslich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Diese AGB richten sich an Geschäftskunden (B2B), insbesondere Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, M&A-Berater und Transaktionsteams.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Die Plattform ermöglicht die KI-gestützte Analyse von Dokumenten im Rahmen von Due-Diligence-Prozessen, insbesondere die Extraktion, Kategorisierung, Zusammenfassung und Risikobewertung von Vertrags- und sonstigen Dokumentinhalten.
(2) Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, die Plattform im Rahmen des vertraglich geschuldeten Funktionsumfangs technisch weiterzuentwickeln und anzupassen.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Registrierung und Bestätigung durch die Anbieterin, durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrags (insbesondere bei Enterprise-Flat) oder durch tatsächliche Nutzung der Plattform nach entsprechender Bestellung zustande.
§ 4 Modelle
(1) Die Anbieterin bietet folgende Modelle an:
a) Pay-per-Case: Abrechnung pro geprüftem Unternehmen bzw. pro analysiertem Dokumentenset des Unternehmens («Case»).
b) Team-Flat: Beinhaltet die Analyse von 15 Cases mit bis zu 1000 Dokumenten pro Case. Der Kunde bzw. bis zu fünf Mitarbeiter des Kunden erhalten den Zugang zur Plattform (inkl. Onboarding durch die Anbieterin).
c) Jahres-Flat: Beinhaltet die Analyse von 30 Cases mit bis zu 1000 Dokumenten pro Case. Der Kunde bzw. bis zu neun Mitarbeiter des Kunden erhalten den Zugang zur Plattform (inkl. Onboarding durch die Anbieterin).
d) Enterprise-Flat: Beinhaltet die Analyse von mehr als 30 Cases und den Zugang von mehr als neun Mitarbeitern des Kunden auf die Plattform (inkl. Onboarding durch die Anbieterin). Für weitere Konditionen ist das Sales Department der Anbieterin zu kontaktieren.
(2) Nicht genutzte Case-Analysen im Team-Flat, Jahres-Flat und Enterprise-Flat Modell sind nicht auf Dritte übertragbar und verfallen bei Ablauf der Vertragsperiode.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils von der Anbieterin publizierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen bei sämtlichen Modellen gegen Vorauszahlung. Der Kunde erhält hierfür vor Erbringung der Leistung eine ordnungsgemässe Rechnung; die Anbieterin nimmt die Leistungserbringung nach Zahlungseingang auf.
(3) Erfolgt die Zahlung nicht innert der auf der Rechnung angegebenen Frist, ist die Anbieterin berechtigt, die Leistungserbringung zu verschieben oder, nach vorgängiger Mahnung mit angemessener Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet weitergehender Rechte der Anbieterin.
(4) Falls der Kunde Zugang zur Plattform hat und die Dokumente eines Case auf der Plattform ganz oder teilweise mehrfach analysieren lässt, gilt die wiederholte Analyse als zusätzliche Analyse. Falls mit der zusätzlichen Analyse das bestellte Dokumentenkontingent überschritten wird, schuldet der Kunde die im Zeitpunkt der jeweiligen Analyse geltenden Preise für die wiederholt analysierten Dokumente.
§ 6 Preisänderungen
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise jederzeit anzupassen. Für laufende Team-Flat-, Jahres-Flat- sowie Enterprise-Flat-Verträge ist die Anbieterin berechtigt, die Preise mit Wirkung auf den Beginn der nächsten Vertragsperiode anzupassen, sofern sie den Kunden mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich über die Preisanpassung informiert.
(2) Widerspricht der Kunde einer Preisanpassung nicht innert 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gilt die Anpassung als akzeptiert. Widerspricht der Kunde fristgerecht, endet der Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Sofern im gewählten Modell der Zugang zur Plattform inbegriffen ist, gewährt die Anbieterin dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht-ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene interne Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, dies wurde mit dem Kunden separat vereinbart.
(3) Sämtliche Rechte an der Plattform, den zugrundeliegenden KI-Modellen, der Software sowie an vorbestehendem Material der Anbieterin verbleiben bei der Anbieterin bzw. ihren Lizenzgebern.
(4) Die im Rahmen der Nutzung der Plattform für den Kunden erzeugten, fallspezifischen Analyseergebnisse (insbesondere Reports, Risikobewertungen) stehen dem Kunden zur uneingeschränkten Nutzung für eigene sowie für Mandatszwecke zu, einschliesslich der Weitergabe an Mandantschaft, Transaktionsparteien und Investoren. § 7 Abs. 3 bleibt vorbehalten, soweit er die Plattform, die zugrundeliegenden KI-Modelle und die Software als solche betrifft.
§ 8 Pflichten des Kunden; Sorgfaltspflicht bei der Nutzung
(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit der von ihm auf die Plattform hochgeladenen Dokumente, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Datenschutz- und Berufsgeheimnisrechte Dritter.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von der Plattform generierten Ergebnisse vor deren Verwendung fachkundig zu prüfen und zu plausibilisieren.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Kunde haftet für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er deren unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Plattform ist ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung einer sorgfältigen Due-Diligence Prüfung durch fachkundige Personen. Sie ersetzt keine vollständige, eigenverantwortlich durchgeführte Due Diligence.
(2) Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ergebnisse, Empfehlungen und Informationen der Plattform im Einzelfall inhaltlich zutreffend, vollständig oder für den vom Kunden verfolgten Zweck geeignet sind.
(3) Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Die Anbieterin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung. Die von der Plattform erzeugten Analyseergebnisse, Risikobewertungen und Berichte stellen keine solche Beratung dar und ersetzen sie nicht. Für die rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beurteilung eines konkreten Sachverhalts bleibt der Beizug entsprechend qualifizierter Fachpersonen erforderlich.
§ 10 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Anbieterin zurückzuführen sind.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Pay-per-Case-Verträge enden jeweils mit Abschluss und Bezahlung des betreffenden Case, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Team-Flat-, Jahres-Flat und Enterprise-Flat-Verträge werden für eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 60 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden.
(3) Das Recht der Anbieterin zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in allen Fällen vorbehalten. Mit der Kündigung wird ein dem Kunden gewährter Zugang zur Plattform gesperrt.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Anbieterin verpflichtet sich, alle Kundendaten streng vertraulich zu behandeln, diese nicht an Dritte bekanntzugeben und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Kundendaten, insbesondere Verschlüsselung bei der Übertragung und Speicherung, rollenbasierte Zugriffskontrollen sowie regelmässige Überprüfung der Sicherheitsmassnahmen.
(3) Zugriff auf Kundendaten erhalten innerhalb der Anbieterin ausschliesslich Mitarbeitende und Hilfspersonen, die diesen Zugriff für die Vertragserfüllung zwingend benötigen (Need-to-know-Prinzip) und die ihrerseits vertraglich zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung verpflichtet sind.
(4) Erlangt die Anbieterin Kenntnis von einer unbefugten Offenlegung, einem Verlust oder einem unbefugten Zugriff auf Kundendaten, informiert sie den Kunden unverzüglich, spätestens innert 48 Stunden nach Kenntnisnahme, über den Vorfall, dessen Umfang und die ergriffenen Massnahmen und unterstützt den Kunden bei der Erfüllung allfälliger gesetzlicher Meldepflichten.
(5) Nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses löscht die Anbieterin sämtliche Kundendaten unwiderruflich innert 60 Tagen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder eine abweichende Vereinbarung entgegenstehen.
(6) Die Anbieterin kann zur Erfüllung ihrer Pflichten Hilfspersonen beiziehen, sofern sie sicherstellt, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
§ 13 Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform richtet sich ausschliesslich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Anbieterin, welche unter app.majiq.ch/datenschutz abrufbar ist und integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet, soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen AGB steht.
§ 14 Verfügbarkeit
(1) Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, gewährleistet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit.
(2) Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, im Voraus angekündigt und ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
(3) Die Anbieterin ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Nichterbringung der Leistung auf Umständen ausserhalb ihres Einflussbereichs beruht, insbesondere auf Ausfällen von Cloud-Infrastruktur- oder KI-Modell-Anbietern, Naturereignissen, Epidemien, Krieg, Streik oder behördlichen Anordnungen. Die Anbieterin informiert den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses.
§ 15 Änderung der AGB
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden mindestens 60 Tage im Voraus in Textform mitgeteilt wird.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Die Anbieterin wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht gilt der Vertrag mit dem Kunden zum Ablauf der Vertragsperiode als gekündigt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin an Dritte abtreten bzw. übertragen.
(2) Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG sowie des Wiener Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte der Stadt Zürich, Kreis 1.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Juli 2026 · Scales GmbH, Roosstrasse 53, 8832 Wollerau, Schweiz
