Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die KI-gestützte Dokumentenanalyse-Plattform majiq der Scales GmbH. Stand: September 2026.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Leistungen, welche die Scales GmbH, Roosstrasse 53, 8832 Wollerau (nachfolgend «Anbieterin») ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») im Zusammenhang mit der KI-gestützten Dokumentenanalyse-Plattform «majiq» (nachfolgend «Plattform») erbringt.
(2) Diese AGB gelten ausschliesslich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Diese AGB gelten sinngemäss auch für Personen, denen der Kunde oder, im Fall der Berichtsleistung (§ 2 Abs. 1 lit. a), die Anbieterin für den Kunden nach § 7 Abs. 2 Zugang zum Datenraum oder zur Plattform verschafft, insbesondere für Beteiligte einer Transaktion auf Verkäufer- oder Käuferseite und deren Berater (nachfolgend «eingeladene Dritte»). Eingeladene Dritte bestätigen diese AGB beim erstmaligen Zugang. Vertragspartnerin der Anbieterin bleibt allein der Kunde; ein Anspruch eingeladener Dritter auf die Leistungen der Anbieterin entsteht dadurch nicht.
(4) Case: die Prüfung genau einer Zielgesellschaft im Rahmen einer Transaktion, unabhängig von der Zahl der dafür eingestellten Dokumente und unabhängig davon, über wie viele Lieferungen sie eingehen. Zum selben Case gehören auch die Gesellschaften, die zum Transaktionsperimeter der Zielgesellschaft zählen (namentlich Tochter- und Schwestergesellschaften); sie lösen keinen weiteren Case aus. Ein weiterer Case entsteht, wenn eine andere Zielgesellschaft geprüft wird oder dieselbe Zielgesellschaft in einer weiteren oder in derselben Transaktion erneut geprüft wird.
(5) Mandat: die Abbildung eines Case auf der Plattform samt Datenraum, Beteiligten, Auswertungen und Berichten. «Case» ist die kaufmännische, «Mandat» die in der Benutzeroberfläche verwendete Bezeichnung desselben Vorgangs; die Begriffe werden in diesen AGB gleichbedeutend verwendet. Ein Mandat auf der Plattform entspricht genau einem abgerechneten Case.
(6) Zielgesellschaft: das Unternehmen, dessen Unterlagen im Case geprüft werden.
(7) Mandantschaft: die Auftraggeberin des Kunden, für die dieser die Transaktion begleitet. Die Mandantschaft ist nicht Vertragspartnerin der Anbieterin; ein eigener Anspruch auf die Leistungen der Anbieterin entsteht ihr nicht.
(8) Datenraum: der mandatsgebundene Bereich, in dem die Unterlagen eines Case eingestellt, abgelegt und den Beteiligten rollenbasiert zugänglich gemacht werden. Der Datenraum ist in allen Preismodellen enthalten.
§ 2 Leistungsarten, Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen in zwei Leistungsarten. Welche Leistungsart gilt, ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung:
a) Berichtsleistung (Pay per Case). Die Anbieterin stellt für den Case einen Datenraum bereit, nimmt die Unterlagen entgegen — auch unmittelbar von der Zielgesellschaft, deren Beratern oder weiteren Beteiligten —, führt die Analyse durch und übergibt dem Kunden den Bericht. Ein eigener Arbeitszugang des Kunden zur Plattform ist in dieser Leistungsart nicht geschuldet. Der Kunde erhält Zugang zum Datenraum seines Case sowie den Bericht; er entscheidet, wem er den Bericht weitergibt.
b) Plattformzugang. Der Kunde und die von ihm benannten Nutzer arbeiten selbst auf der Plattform, führen ihre Cases eigenständig und erzeugen die Berichte selbst.
(2) Bestimmungen dieser AGB, die einen eigenen Arbeitszugang des Kunden voraussetzen, gelten nur bei Plattformzugang. Bei der Berichtsleistung tritt an die Stelle der Verfügbarkeitsregelung nach § 15 Abs. 1 die vereinbarte Lieferfrist für den Bericht; ist keine vereinbart, liefert die Anbieterin innert angemessener Frist.
(3) Die Plattform ermöglicht die KI-gestützte Analyse von Dokumenten im Rahmen von Due-Diligence-Prozessen, insbesondere die Extraktion, Kategorisierung, Zusammenfassung und Risikobewertung von Vertrags- und sonstigen Dokumentinhalten sowie die Erstellung darauf gestützter Berichte.
(4) Die Plattform stellt einen Datenraum bereit, in dem der Kunde weiteren Beteiligten rollenbasierten Zugang gewähren kann, sowie einen strukturierten Frageprozess zwischen den Beteiligten. Welche Rollen mit welchen Rechten zur Verfügung stehen, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktdokumentation.
(5) Die Plattform stellt einen KI-gestützten Assistenten bereit, der Auskunft zu den Unterlagen eines Mandats gibt und dabei auf die vom Kunden eingestellten Unterlagen, auf plattformseitig gepflegte Fachinhalte sowie auf öffentlich zugängliche Rechtsquellen zugreift.
(6) Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, die Plattform im Rahmen des vertraglich geschuldeten Funktionsumfangs technisch weiterzuentwickeln und anzupassen.
(7) Funktionen, welche die Anbieterin ausdrücklich als Vorschau oder als Beta kennzeichnet, werden ohne Gewährleistung und im jeweiligen Entwicklungsstand bereitgestellt. Die Anbieterin kann sie jederzeit ändern oder einstellen. Sie sind nicht Teil des geschuldeten Funktionsumfangs; die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrags (insbesondere bei Enterprise-Modell), durch schriftliche Auftragsbestätigung der Anbieterin auf eine Bestellung des Kunden oder durch tatsächliche Nutzung der Plattform nach entsprechender Bestellung.
(2) Bei der Berichtsleistung nach § 2 Abs. 1 lit. a genügt die Auftragsbestätigung der Anbieterin; ein Plattformkonto des Kunden ist nicht erforderlich. Der Kunde bestätigt diese AGB in diesem Fall mit der Bestellung.
§ 4 Preismodelle
(1) Die Anbieterin bietet ihre Leistungen in folgenden Preismodellen an:
a) Pay per Case — Abrechnung je Case gemäss dem eingestellten Datenvolumen.
b) Paket-Modelle (5er-Paket, 15er-Paket, 30er-Paket) — eine bestimmte Anzahl Cases mit eingeschlossenem Datenvolumen und einer Höchstzahl benannter Nutzer.
c) Enterprise — Modell, Datenvolumen und Nutzerzahl nach individueller Vereinbarung.
(2) Erworbene Case Kontingente verfallen entweder bei Nichtverlängerung einer Vertragsperiode, oder bei Verlängerung einer Vertragsperiode innert zwei Jahren nach Bestellung des Kontingents.
(3) Das eingeschlossene Datenvolumen gehört zum Paket, nicht zum einzelnen Case; der Kunde verteilt es frei über seine Cases. Cases und Datenvolumen sind voneinander unabhängig: zusätzliches Datenvolumen schaltet keine weiteren Cases frei.
(4) Die Höchstzahl benannter Nutzer bezieht sich auf Personen des Kunden mit eigenem Arbeitszugang. Eingeladene Dritte nach § 7 Abs. 2 werden darauf nicht angerechnet.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils von der Anbieterin dem Kunden bekanntgegebene Preise im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen gegen Vorauszahlung, soweit im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde erhält vor Erbringung der Leistung eine ordnungsgemässe Rechnung; die Anbieterin nimmt die Leistungserbringung nach Zahlungseingang auf. Ist Ratenzahlung vereinbart, nimmt sie die Leistungserbringung nach Eingang der ersten Rate auf.
(3) Erfolgt die Zahlung nicht innert der auf der Rechnung angegebenen Frist, ist die Anbieterin berechtigt, die Leistungserbringung zu verschieben oder, nach vorgängiger Mahnung mit angemessener Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet weitergehender Rechte der Anbieterin.
(4)
(5) Übersteigt das eingestellte Datenvolumen das im Preismodell eingeschlossene Volumen, schuldet der Kunde für jedes weitere angefangene Gigabyte den Preis der jeweils gültigen Preisliste. Übersteigt die Zahl der Cases das erworbene Kontingent, schuldet der Kunde für jeden weiteren Case den Einzelpreis nach Pay per Case.
(6) Wird die Plattform auf Wunsch des Kunden unter dessen Marke bereitgestellt (§ 7 Abs. 6), schuldet der Kunde hierfür das in der Preisliste ausgewiesene monatliche Entgelt. Es wird für die Dauer der Bereitstellung geschuldet und kann vom Kunden mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats abbestellt werden.
§ 6 Preisänderungen
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise ihrer Preisliste jederzeit anzupassen. Für laufende Verträge ist die Anbieterin berechtigt, die Preise mit Wirkung auf den Beginn der nächsten Vertragsperiode anzupassen, sofern sie den Kunden 60 Tage vor Inkrafttreten schriftlich über die Preisanpassung informiert. Eine E-Mail reicht hierzu aus.
(2) Widerspricht der Kunde einer Preisanpassung nicht innert 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gilt die Anpassung als akzeptiert. Widerspricht der Kunde fristgerecht, endet der Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Sofern im gewählten Modell der Zugang zur Plattform inbegriffen ist, gewährt die Anbieterin dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht-ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform nach Massgabe dieser AGB zu nutzen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines konkreten Mandats weiteren an der Transaktion Beteiligten und deren Beratern rollenbasierten Zugang zum Datenraum und zum Frageprozess zu gewähren. Bei der Berichtsleistung nach § 2 Abs. 1 lit. a richtet die Anbieterin diese Zugänge auf Weisung des Kunden ein; die Verantwortung des Kunden nach § 8 Abs. 5 bleibt unberührt. Dieser Zugang ist auf das jeweilige Mandat und auf die dem Kunden eingeräumten Kontingente beschränkt. Eine darüber hinausgehende Überlassung der Plattform an Dritte, insbesondere zur eigenständigen Nutzung ausserhalb eines Mandats des Kunden, zum Weiterverkauf oder zur (un)entgeltlichen Bereitstellung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Anbieterin.
(3) Sämtliche Rechte an der Plattform, den zugrundeliegenden KI-Modellen, der Software sowie an vorbestehendem Material der Anbieterin verbleiben bei der Anbieterin bzw. ihren Lizenzgebern.
(4) Die für den Kunden erzeugten, fallspezifischen Analyseergebnisse (insbesondere Reports, Risikobewertungen) stehen dem Kunden zur uneingeschränkten Nutzung für eigene sowie für Mandatszwecke zu, einschliesslich der Weitergabe an Mandantschaft, Transaktionsparteien und Investoren. § 7 Abs. 3 bleibt vorbehalten, soweit er die Plattform, die zugrundeliegenden KI-Modelle und die Software als solche betrifft. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die fallspezifischen Ergebnisse; es begründet keine Ausschliesslichkeit an allgemeinen Prüfaussagen, Formulierungen oder Auswertungsschritten, die auch für andere Mandate zutreffen können.
(5) Untersagt sind das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Nachbauen der Plattform, das automatisierte Auslesen von Inhalten ausserhalb der dafür vorgesehenen Schnittstellen, die Nutzung der Plattform oder ihrer Ausgaben zum Trainieren oder Verbessern konkurrierender KI-Systeme sowie die Veröffentlichung von Leistungsvergleichen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Anbieterin.
(6) Auf Wunsch stellt die Anbieterin die Plattform unter der Marke des Kunden bereit (nachfolgend «Marken-Bereitstellung»). Dabei gilt: a) Umfang: Einladungen, Verweise, Datenraum, Benutzeroberfläche und Berichte tragen Namen und Zeichen des Kunden. Die Anbieterin tritt gegenüber den Beteiligten des Kunden nicht in Erscheinung. Das Entgelt richtet sich nach § 5 Abs. 6. b) Rechtstexte: Der Kunde kann auf seiner eigenen Domain eigene Rechtstexte hinterlegen. Diese verantwortet er selbst; die Anbieterin zeigt sie lediglich an und prüft sie nicht. Für das Verhältnis zwischen Anbieterin und Kunde gelten unverändert diese AGB, die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung sowie die Datenschutzerklärung der Anbieterin. Der Kunde stellt sicher, dass seine Rechtstexte dem nicht widersprechen, und stellt die Anbieterin von Ansprüchen frei, die aus seinen Rechtstexten entstehen. c) Datenschutz-Kette: Bearbeitet der Kunde im Rahmen der Marken-Bereitstellung Personendaten für eigene Kunden, wird die Anbieterin insoweit als Unterauftragsbearbeiterin tätig. Der Kunde holt die dafür nötige Genehmigung bei seinen Kunden ein. d) Hinweispflichten: Der Kunde bleibt Betreiber im Sinne von § 9 Abs. 8. Er weist seine Beteiligten darauf hin, dass die Auswertung KI-gestützt erfolgt, und erfüllt die ihn treffenden gesetzlichen Informationspflichten. Er darf die Plattform nicht als eigene Entwicklung ausgeben. e) Kein Weiterverkauf: Die Marken-Bereitstellung berechtigt nicht dazu, Dritten eine eigenständige Nutzung ausserhalb eines Mandats des Kunden einzuräumen, die Plattform weiterzuverkaufen oder entgeltlich bereitzustellen. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung. f) Beendigung: Mit Ende des Vertrags oder der Marken-Bereitstellung entfallen Kundendomain und Kundenmarke..
§ 8 Pflichten des Kunden; Sorgfaltspflicht bei der Nutzung
(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit der Dokumente, die von ihm, von eingeladenen Dritten oder auf seine Veranlassung hin von weiteren Beteiligten in den Datenraum eingestellt werden, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Datenschutz- und Berufsgeheimnisrechte Dritter sowie auf allfällige Freigabe- und Schwärzungspflichten aus dem Transaktionsprozess. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seiner Daten, Dokumente, Unterlagen und weiteren Informationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform oder unserer Dienstleistungen bearbeitet oder veröffentlicht werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von der Plattform generierten Ergebnisse vor deren Verwendung durch fachkundige Personen zu prüfen und zu plausibilisieren. Die Plattform weist auf jedem Bildschirm darauf hin, dass Analysen, Befunde und Berichte KI-gestützt erstellt werden. Bedient der Kunde die Plattform selbst, stellt er sicher, dass die dafür eingesetzten Personen über die nötige Fachkunde verfügen und über Funktionsweise und Grenzen KI-gestützter Auswertung unterrichtet sind. Die Prüfungs- und Plausibilisierungspflicht nach Satz 1 trifft den Kunden in beiden Leistungsarten (vgl. § 2 Abs. 1)..
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Kunde haftet für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er deren unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
(4) Die Anbieterin stellt ein Werkzeug bereit, mit dem Personennamen vor dem Hochladen ersetzt werden können («Tokenisierung»). Die Nutzung dieses Werkzeugs ist freiwillig: Der Kunde entscheidet für jedes Dokument selbst, ob er es tokenisiert oder im Klartext einstellt; die Plattform verarbeitet beide Formen. Das Werkzeug arbeitet ausschliesslich lokal im Browser des Nutzers; die dabei verarbeiteten Dateien und die Zuordnungstabelle werden nicht an die Anbieterin übermittelt. Das Werkzeug unterstützt beim Auffinden von Namen; die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die vollständige Erkennung oder Ersetzung sämtlicher Personendaten. Die Prüfung der tokenisierten Dokumente vor dem Hochladen sowie die Verantwortung für den Inhalt hochgeladener Dokumente verbleiben beim Kunden bzw. bei der hochladenden Person.
(5) Der Kunde entscheidet, welchen eingeladenen Dritten er welche Rolle zuweist, und überprüft diese Zuweisungen während der Dauer des Mandats. Er stellt sicher, dass er zur Offenlegung der im Datenraum zugänglichen Unterlagen gegenüber diesen Personen berechtigt ist, und trägt dafür Sorge, dass sie die Plattform nur im Rahmen dieser AGB nutzen. Handlungen eingeladener Dritter sind dem Kunden zuzurechnen.
(6) Der Kunde stellt die Anbieterin von allen Drittansprüchen frei, die auf einer rechts- und/oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform oder unserer Dienstleistungen beruhen. Bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, die jeweils anwendbaren Gesetze einzuhalten. Falls die Daten, Dokumente, Unterlagen oder sonstigen Informationen besonderen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, vor der Eingabe zu prüfen, ob deren Bearbeitung über die Plattform zulässig ist.
(7) Bindet der Kunde einen eigenen Identitätsanbieter an (Single Sign-On) oder weist er eine eigene Domain nach, so ist er für die Richtigkeit dieser Angaben, für die Verwaltung der Benutzerkonten in seinem Verzeichnis und für den rechtzeitigen Entzug von Berechtigungen ausscheidender Personen verantwortlich. Die Anbieterin ist berechtigt, sich auf die vom Identitätsanbieter des Kunden übermittelten Angaben zu verlassen.
§ 9 KI-gestützte Verarbeitung, eingesetzte Modelle und Datenregion
(1) Die Analyse der Kundendokumente erfolgt durch KI-Modelle, welche die Anbieterin bei Dritten bezieht. Die Anbieterin setzt hierfür ausschliesslich Modelle ein, die in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz betrieben werden. Eine Verarbeitung von Dokumentinhalten in den Vereinigten Staaten oder in anderen Drittstaaten findet nicht statt.
(2) Die Datenbank, in der die Mandats-, Konto- und Auswertungsdaten liegen, wird in einem Rechenzentrum in Deutschland betrieben. Die hochgeladenen Dateien und die erzeugten Berichte werden bei einem Anbieter von Objektspeicher mit Ablageort Westeuropa gespeichert; die Inhalte sind dabei im Ruhezustand verschlüsselt. Für einzelne unterstützende Dienste, die keine Dokumentinhalte verarbeiten (insbesondere die Ablaufsteuerung der Verarbeitungsschritte sowie den E-Mail-Versand), können Verbindungs- und Metadaten ausserhalb dieses Gebiets verarbeitet werden. Sämtliche in diesem Absatz genannten Anbieter sind in der Liste nach Absatz 6 bezeichnet und vertraglich nach den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission sowie den Vorgaben des revidierten schweizerischen Datenschutzgesetzes gebunden.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, die eingesetzten Modelle und deren Betreiber zu wechseln, namentlich um Verfügbarkeit, Qualität oder Kosten zu verbessern, sowie dasselbe Modell über einen anderen Betreiber zu beziehen. Die Bindung an das Gebiet nach Absatz 1 gilt dabei unverändert fort. Wechselt die Anbieterin einen Betreiber, der Dokumentinhalte verarbeitet, teilt sie dies dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mit; der Kunde kann dem Wechsel aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Anlass innert 30 Tagen widersprechen, worauf die Anbieterin den Kunden ohne Zusatzkosten auf einen anderen Betreiber führt.
(4) Die Kundendaten werden weder von der Anbieterin noch von den eingesetzten Modellbetreibern zum Trainieren, Nachtrainieren oder Verbessern von KI-Modellen verwendet. Die Anbieterin hat sich diese Zusage von den eingesetzten Modellbetreibern vertraglich zusichern lassen.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, aus der Nutzung der Plattform gewonnene verallgemeinerte Erkenntnisse für die Verbesserung ihrer Prüfregeln und ihres Fachwissens zu verwenden. Solche Erkenntnisse werden ausschliesslich in abstrahierter Form gebildet: Sie beschreiben einen Prüfsachverhalt in allgemeiner Weise und enthalten weder Dokumentinhalte noch Namen, Beträge, Vertragskonditionen oder sonstige Angaben, die einen Rückschluss auf den Kunden, ein Mandat, eine Zielgesellschaft oder eine natürliche Person zulassen. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen — über die Einstellungen der Plattform oder in Textform; ab dem Widerspruch werden aus seinen Mandaten keine weiteren Erkenntnisse mehr gebildet, bereits gebildete abstrahierte Erkenntnisse bleiben unberührt. Die Weitergabe von Kundendaten an Dritte bleibt nach § 13 ausgeschlossen.
(6) Die Anbieterin führt eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter mit Angabe von Funktion, verarbeiteten Daten und Verarbeitungsort und hält sie für den Kunden abrufbar bereit.
(7) Der KI-gestützte Assistent kann zu einer Fachfrage Quellen aus dem Internet beiziehen. Die Anbieterin stellt durch technische Vorkehrungen sicher, dass dabei weder der Name des Mandats oder der beteiligten Gesellschaften noch Namen oder Adressen natürlicher Personen aus den Unterlagen des Kunden nach aussen gelangen und dass ausschliesslich Quellen aus einer von der Anbieterin geführten Positivliste ausgewertet werden. Eine Antwort, die auf eine andere Quelle gestützt wäre, wird verworfen.
(8) Die Plattform ist ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Die Anbieterin nimmt insoweit die Rolle der Anbieterin ein. Betreiber ist bei Plattformzugang der Kunde; bei der Berichtsleistung nach § 2 Abs. 1 lit. a bedient die Anbieterin die Plattform selbst und nimmt insoweit auch die Betreiberrolle wahr. Gibt der Kunde einen Bericht an Dritte weiter, treffen ihn die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber diesen Dritten. Die Anbieterin hat die Plattform beurteilt und stuft sie als KI-System ein, das kein Hochrisiko-System im Sinne von Art. 6 der KI-Verordnung ist; sie beruht auf einer Zweckbestimmung als Hilfsmittel für fachkundige Personen und trifft keine Entscheidungen über natürliche Personen. Die Anbieterin kennzeichnet KI-erzeugte Inhalte in der Benutzeroberfläche und in den Berichten, protokolliert die Modellaufrufe und stellt dem Kunden auf Verlangen die technische Dokumentation und die Angaben zur Verfügung, die er zur Erfüllung seiner eigenen Betreiberpflichten sowie einer allfälligen Grundrechte-Folgenabschätzung benötigt. Der Kunde erfüllt die ihn als Betreiber treffenden Pflichten, insbesondere die menschliche Aufsicht nach § 8 Abs. 2 sowie allfällige gesetzliche Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die Plattform ist ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung einer sorgfältigen Due-Diligence-Prüfung durch fachkundige Personen. Sie ersetzt keine vollständige, eigenverantwortlich durchgeführte Due Diligence.
(2) Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ergebnisse, Empfehlungen und Informationen der Plattform im Einzelfall inhaltlich zutreffend, vollständig oder für den vom Kunden verfolgten Zweck geeignet sind. KI-gestützte Systeme können Angaben erzeugen, die plausibel wirken, aber unzutreffend sind, und sie können Sachverhalte übersehen.
(3) Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Die Anbieterin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung. Die von der Plattform erzeugten Analyseergebnisse, Risikobewertungen und Berichte stellen keine solche Beratung dar und ersetzen sie nicht. Für die rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beurteilung eines konkreten Sachverhalts bleibt der Beizug entsprechend qualifizierter Fachpersonen erforderlich.
(5) Verweist die Plattform auf Rechtsnormen oder verlinkt sie amtliche Rechtsquellen, so handelt es sich um einen Hinweis auf eine mögliche Fundstelle und nicht um eine rechtliche Würdigung des konkreten Sachverhalts. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die Anwendbarkeit, die Vollständigkeit oder die Aktualität der bezeichneten Norm.
§ 11 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Anbieterin zurückzuführen sind.
(2) Im Übrigen ist die Haftung insgesamt beschränkt auf den Betrag, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlt hat, mindestens jedoch auf CHF 25'000.
(3) Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter gegen den Kunden, Folgeschäden und indirekte Schäden sowie für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde ein Ergebnis der Plattform ohne die nach § 8 Abs. 2 geschuldete fachkundige Prüfung verwendet hat. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden aus dem Verlust von Daten, soweit diese bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wären.
(4) Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren innert zwölf Monaten seit Kenntnis des Schadens oder seit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde bei zumutbarer Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen können, jedenfalls aber innert drei Jahren seit dem schädigenden Ereignis.
(5) Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er oder eingeladene Dritte Unterlagen auf die Plattform eingestellt haben, zu deren Bearbeitung sie nicht berechtigt waren, oder die Plattform entgegen diesen AGB genutzt haben.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Verträge im Preismodell Pay per Case enden mit Lieferung des Berichts für den betreffenden Case, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Verträge über Paket-Modelle und Enterprise-Modell werden für eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 60 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden.
(3) Das Recht der Anbieterin zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in allen Fällen vorbehalten. Mit der Kündigung wird ein dem Kunden gewährter Zugang zur Plattform gesperrt; Absatz 4 bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde kann die zu seinen Cases eingestellten Unterlagen sowie die für ihn erzeugten Berichte und Auswertungen während der Vertragsdauer jederzeit in einem gängigen Format beziehen — bei Plattformzugang über die Plattform, bei der Berichtsleistung auf Anforderung durch die Anbieterin. Verlangt er es innert 30 Tagen nach Vertragsende, stellt ihm die Anbieterin diese Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. Vor einer Löschung weist die Anbieterin auf diese Möglichkeit hin und protokolliert, ob der Kunde die Daten bezogen oder auf den Bezug verzichtet hat.
(5) Verletzt eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht und behebt sie die Verletzung nicht innert 30 Tagen seit schriftlicher Abmahnung, so kann die andere Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde aus diesem Grund, erstattet die Anbieterin die für den nicht genutzten Teil der Vertragsperiode vorausbezahlten Entgelte anteilig zurück. Die Anbieterin ist berechtigt, bei einem Verstoss gegen diese AGB die Nutzung der Plattform durch den Kunden zu deaktivieren und/oder den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen.
(6) Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
§ 13 Vertraulichkeit und Datensicherheit
(1) Die Anbieterin verpflichtet sich, alle Kundendaten streng vertraulich zu behandeln, diese nicht an Dritte bekanntzugeben und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Kundendaten. Dazu gehören insbesondere die Verschlüsselung bei der Übertragung und bei der Speicherung, die mandantengetrennte Ablage mit datenbankseitig durchgesetzten Zugriffsregeln, rollenbasierte Zugriffskontrollen, die Möglichkeit zur Erzwingung einer Zwei-Faktor-Anmeldung, die Prüfung aller hochgeladenen Dateien auf Schadsoftware vor der Verarbeitung, ein fälschungssicheres Protokoll der Modellaufrufe sowie die regelmässige Überprüfung dieser Massnahmen.
(3) Zugriff auf Kundendaten erhalten innerhalb der Anbieterin ausschliesslich Mitarbeitende und Hilfspersonen, die diesen Zugriff für die Vertragserfüllung zwingend benötigen (Need-to-know-Prinzip) und die ihrerseits vertraglich zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung verpflichtet sind.
(4) Erlangt die Anbieterin Kenntnis von einer unbefugten Offenlegung, einem Verlust oder einem unbefugten Zugriff auf Kundendaten, informiert sie den Kunden unverzüglich, spätestens innert 48 Stunden nach Kenntnisnahme, über den Vorfall, dessen Umfang und die ergriffenen Massnahmen und unterstützt den Kunden bei der Erfüllung allfälliger gesetzlicher Meldepflichten.
(5) Die Anbieterin bewahrt die Unterlagen und Auswertungen eines Mandats während dessen Dauer und danach längstens 24 Monate auf und löscht sie anschliessend unwiderruflich; Protokolle zum Nachweis der Verarbeitung bewahrt sie während fünf Jahren auf. Der Kunde kann jederzeit die vorzeitige Löschung eines Mandats verlangen; die Anbieterin führt sie innert 30 Tagen aus. Auf schriftliches Verlangen bestätigt die Anbieterin die vollzogene Löschung in Textform. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
(6) Die Anbieterin kann zur Erfüllung ihrer Pflichten Hilfspersonen und Unterauftragsverarbeiter beiziehen, sofern sie sicherstellt, dass diese zur Geheimhaltung und zu einem gleichwertigen Datenschutzniveau verpflichtet sind. § 9 Abs. 6 bleibt vorbehalten.
(7) Die Pflichten nach diesem Paragrafen bestehen ohne zeitliche Begrenzung über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort, soweit sie Mandatsunterlagen, Analyseergebnisse und Berichte betreffen.
§ 14 Datenschutz und Auftragsbearbeitung
(1) Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Anbieterin, welche unter app.majiq.ch/datenschutz abrufbar ist und integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet; auf einer Kundendomain nach § 7 Abs. 6 bleibt für das Verhältnis zwischen Anbieterin und Kunde die Datenschutzerklärung der Anbieterin unter dieser Adresse massgebend.
(2) Soweit die Anbieterin für den Kunden Personendaten bearbeitet, tut sie dies als Auftragsbearbeiterin nach Art. 9 des schweizerischen Datenschutzgesetzes und, soweit anwendbar, als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679. Massgebend ist die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung, welche die Parteien gesondert abschliessen und die dieser Regelung im Kollisionsfall vorgeht. Verantwortlicher für die in den hochgeladenen Unterlagen enthaltenen Personendaten bleibt der Kunde.
(3) Die Anbieterin bearbeitet die Kundendaten ausschliesslich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach Weisung des Kunden. Eine Bearbeitung zu eigenen Zwecken der Anbieterin findet nicht statt; § 9 Abs. 5 bleibt vorbehalten.
(4) Die Anbieterin unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei Meldungen an Aufsichtsbehörden, soweit dies dem Kunden ohne Mitwirkung der Anbieterin nicht möglich ist.
§ 15 Verfügbarkeit und Unterstützung
(1) Bei Plattformzugang bemüht sich die Anbieterin um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, gewährleistet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Die Berichtsleistung hängt von der Verfügbarkeit der Plattform ab.
(2) Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, im Voraus angekündigt und ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
(3) Die Anbieterin ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Nichterbringung der Leistung auf Umständen ausserhalb ihres Einflussbereichs beruht, insbesondere auf Ausfällen von Cloud-Infrastruktur- oder KI-Modell-Anbietern, Naturereignissen, Epidemien, Krieg, Streik oder behördlichen Anordnungen. Die Anbieterin informiert den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses.
(4) Die Anbieterin nimmt Störungsmeldungen und fachliche Rückfragen während der üblichen Geschäftszeiten über die im Angebot bezeichneten Kanäle entgegen und bearbeitet sie mit angemessener Sorgfalt. Bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten sind nur geschuldet, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
§ 16 Änderung der AGB
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden mindestens 60 Tage im Voraus in Textform mitgeteilt wird.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Die Anbieterin wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag mit dem Kunden zum Ablauf der Vertragsperiode als gekündigt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin an Dritte abtreten bzw. übertragen.
(2) Die Anbieterin darf den Kunden nur mit dessen vorgängiger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen oder dessen Kennzeichen zu Werbezwecken verwenden.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG sowie des Wiener Kaufrechts (CISG).
(5) Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte der Stadt Zürich, Kreis 1.
Stand: September 2026 · Scales GmbH, Roosstrasse 53, 8832 Wollerau, Schweiz
